Gewerbliche Händler nur mit Trödel und Reisegewerbekarte.
Nicht - EG -Angehörige ohne gültige Aufenthaltserlaubnis und Visums -Inhaber/innen dürfen als Markaussteller/innen nicht teilnehmen
Bei manchen Märkten wird ggf. eine Reinigungskaution benötigt: 10€ pro Stand, die ab 15h beim sauberen Verlassen des Platzes zurückgegeben werden. Reinigungskaution wird seperat Kassiert. Der Verkauf von Pornographie, Waffen, Jugendgefährdender Materiaien (zb.Spiele/DVD USK /FSK 18 ), gewaltverherrlichenden und NS-Artikeln sowie der Tierhandel ist Verboten. Zuwiederhandlungen werden Strafrechtlich verfolgt.
Preise:
Samstag / Sonntag*: Trödel 1 Meter 12.€ , 2. Meter 20 €. 3. Meter 25 €. Angebot 5 Meter 30,-€. jeder weitere Meter 7,-€
Überdachte Plätze nur für Trödel lfd. Meter 12.-€ Trödel 2 Meter 20 €. 3 Meter 25€.
Der Zusammenschluß mehrerer Aussteller mit Kleinen Ständen zu einem Sonderangebot Stand ist nicht möglich.
Der Stand wird immer an der längsten Seite gemessen! Autos erst ab 3 Meter Verkaufsfläche hinter dem Stand.
Standmieten werden morgens bei Einfahrt kassiert !
Der Aussteller akzeptiert die geltende Marktordnung und Zahlungspflicht bei Annahme eines Standeplatzes.
Bei Verstößen gegen die Marktordnung behält sich der Veranstalter einen Platzverweis vor.
Eine Rückgabe der Standmiete findet im diesem Fall nicht statt.
Der Veranstalter hat als Hauptmieter das absolute Hausrecht.
Den Anordnungen des Veranstalters-Personals ist Folge zu leisten.
Kinder bis 12 Jahre dürfen ihr eigenes Spielzeug bzw. ihre eigenen Bücher kostenlos auf einer Decke von max 1.00 x 1.00 Meter nur Verkaufen, wenn die Eltern einen eigenen Verkaufstand besitzen und der Verkaufswert bis max. 50 € nicht übersteigt. Ansonsten kostet der Meter 10,-€
Sollten auf der Decke "nicht-Kinder" Artikel sondern beispielsweise Haushaltsgeräte oder Erwaschsenenbekleidung etc.aufgefunden werden, so wird der volle Meter-Preis berechnet.
Platzvergabe erfolgt: Sa. ab 7.30 Uhr , Aufbau und Verkauf ab 8 Uhr,
So.ab 07.30. Uhr, Aufbau ab 10 Uhr , Verkauf ab 11Uhr.
Der Veranstalter haftet für NICHT für gestohlene , beschädigte oder Verloren gegangene Ware.
Gewerbliche Händler sind verpfichtet, sich am Stand permanent auszuweisen.